ePrivacy Verordnung geht in die Verlängerung – deutscher Vorschlag gescheitert, nun übernimmt Portugal

ePrivacy Verordnung geht in die Verlängerung – deutscher Vorschlag gescheitert, nun übernimmt Portugal

Die intensiven Bemühungen der AG Public Affairs, auf die Gefahren einer vorschnellen und standortschädlichen ePrivacy Verordnung aufmerksam zu machen, trägt weiter Früchte.

Die Geschichte der ePrivacy-Verordnung – dem Pendant der DSGVO – ist um ein weiteres Kapitel reicher. Seit 2017 wird die Regulierung, welche weitreichende Folgen für die Medien- und Werbeindustrie hätte, in den Arbeitsgruppen des Rates der Europäischen Union verhandelt. Nach anfänglicher Zurückhaltung hat die deutsche Ratspräsidentschaft am 04.  November überraschend einen Entwurf vorgelegt, der zahlreiche Hochrisikopunkte für den Standort enthielt. Die AG Public Affairs hat im Namen der Branche zahlreiche Gespräche mit den wichtigsten österreichischen Stakeholdern (Ministerkabinette, Ministerien, Interessenvertretungen) geführt, um die Anliegen der iab-Mitglieder zu positionieren. Auch unseren deutschen Schwesterverband BVDW und den iab Europe konnten wir dabei mit wichtigen Inputs tatkräftig unterstützen.

„Durch unsere beharrliche Überzeugungsarbeit konnten wir die noch immer bestehenden Problemfelder der ePrivacy und damit verbundenen Risiken für den Standort bei unseren Gesprächspartnern erfolgreich aufzeigen“, so iab Vorstand und AG Leiter Markus Fallenböck. Nach teils massiver Kritik der Mitgliedstaaten – und auch der österreichischen Delegation – in den Entscheidungsgremien der EU musste Deutschland das Handtuch werfen. Die Resignation erfolgte final am 23. November, als die Ratspräsidentschaft anstelle eines überarbeiteten Entwurfes lediglich einen Fortschrittsbericht zur ePrivacy vorlegte.

Damoklesschwert ePrivacy – Gefahr für Branche vorerst abgewendet, aber noch nicht gebannt

Beim Ministerrat am 07. Dezember präsentierte die deutsche Ratspräsidentschaft den Fachministern der Mitgliedstaaten ihren Fortschritt in den Verhandlungen des Entwurfes. Danach wird die Herkulesaufgabe ePrivacy an die Portugiesen übergeben, die ab Jänner 2021 den Ratsvorsitz übernehmen. Portugal ist damit die achte Ratspräsidentschaft, die versucht einen mehrheitsfähigen Entwurf zur ePrivacy mit den Mitgliedstaaten abzustimmen. Welchen Entwurf Portugal als Basis für weitere Verhandlungen im neuen Jahr wählt oder ob sie sogar einen Neustart der Verordnung wagen, wird sich in den kommenden Wochen herausstellen.

Wir fordern weiterhin folgende Maßnahmen für eine zukunftsfitte ePrivacy:

  • Das Recht von Verlegern und werbefinanzierten Online-Diensten den Zugang zu ihren Inhalten und Diensten von der Zustimmung zur Verwendung von ausgewählten Daten abhängig zu machen ist essentiell für viele heimische Unternehmen. Diese sogenannten Consent-Tracking-Walls müssen erlaubt sein, um Finanzierungsmodelle zahlreicher heimischer Unternehmen nicht zu gefährden.
  • Browserbasiertes „Whitelisting“ darf maximal eine Alternative zu bereits erteilten Einwilligungen des Users darstellen! Durch den User bereits erteilte Zustimmungen dürfen von solchen White Lists keinesfalls „overruled“ werden! Es muss außerdem für Websitebetreiber zu jeder Zeit möglich sein, Zustimmungserklärungen der Nutzer einzuholen, unabhängig von und jedenfalls vorrangig zu den allgemeinen Browser-Einstellungen.
  • Um eine Kohärenz zur von den heimischen Unternehmen bereits gut umgesetzten DSGVO zu schaffen, muss das berechtigte Interesse als Verarbeitungsgrund für Daten auch nach der ePrivacy erlaubt sein.  Diese Kohärenz mit den Bestimmungen der DSGVO ist nötig, um Transparenz für den User und ein Level-Playing- Field für die Wirtschaft zu gewährleisten.

Die AG Public Affairs bleibt für euch auch weiterhin in engem Kontakt zu relevanten Entscheiden und vertritt die Interessen der iab-Mitglieder. We will keep you up to date!