Technische Spezifikation

HTML5 RICHTLINIE

Richtlinie, die sich in erster Linie an Kreativ- und Onlineagenturen sowie jene Personen richtet, die HTML5 Werbemittel erstellen.

PRÄAMBEL

HTML5 Werbemittel haben sich mittlerweile mehr und mehr gegenüber Flash durchgesetzt und etablieren sich damit als neuer Stand der Technik für digitale Werbemittel. Aus diesem Grund wurde dieses Dokument als technische Richtlinie für die Produktion und Anlieferung von HTML5 Werbemitteln von der Arbeitsgruppe Ad Technology Standards des IAB Austria und des Online Vermarkterkreises Österreich, anhand der internationalen IAB Standards in Zusammenarbeit mit Vertretern von deutschen und österreichischen Medien, Vermarktern und Kreativ- und Onlineagenturen erarbeitet.

Ziel ist es, Schritt für Schritt Probleme, die bei der Produktion und Schaltung von HTML5 Werbemitteln auftreten, zu beseitigen und erhöhten Abstimmungs-, Produktions- und damit Zeitaufwand zu reduzieren.

Die vorliegende Richtlinie richtet sich in erster Linie an Kreativ- und Onlineagenturen sowie jene Personen, die mit der Erstellung von HTML5 Werbemittel zu tun haben.

Neben der im Folgenden dargestellten Richtlinie für die Produktion und Anlieferung von HTML5 Werbemitteln, die pauschal anwendbar sind, stellt der IAB Austria spezielle Funktionalitäten zur bestmöglichen Umsetzung von HTML5-Werbemitteln zur Verfügung.

Die erarbeitete Empfehlung unterliegt laufenden Erweiterungen und Änderungen, die sich aus den Erfahrungen mit HTML5 Kampagnen und technischen Entwicklungen ergeben.

Wichtig: Hier sind grundsätzlich nur Werbeformate mit fixen Größen beschrieben. Responsive Werbemittel sind momentan noch website- bzw. vermarkter spezifisch zu behandeln.

Dieses Dokument wurde in Kooperation mit dem OVK (Onlinevermarkterkreis) des IAB Austria erstellt. Stand: Februar 2016

HTML5 CHECK TOOL

Mit diesem von AboutMedia zur Verfügung gestellten von Mathias Kolb erstellten Tool können HMTL5 Werbemittel auf die korrekte Umsetzung der technischen Spezifikationen überprüft werden

ANFORDERUNGEN FÜR BEWEGTBILD/VIDEO

 Technische Anforderungen bei nachladenden Werbemitteln bzw. Werbemitteln mit Video-Inhalten

Werbemittel, die zusätzlichen Inhalt nachladen, müssen dies vom Adserver des Kunden auf dessen Kosten tun, dabei gilt zum Schutz der User ein maximales Nachladen von 300 kb. Im Werbeformat integrierte Streams übertragen interaktiv Video- und Audiobotschaften. Diese Werbeformen eignen sich beispielsweise für TV-Spots oder Trailer, die in der Werbeform dargestellt werden. Typischerweise erfolgt das Streaming durch den Werber, nachdem der Benutzer eine Aktion getätigt hat, um das Ladevolumen beim Anzeigen der Werbung gering zu halten. Es gelten je nach Website unterschiedliche Regeln für die Integration von Streams.

Für Werbemittel, die einen Videostream (in Standardformaten – nicht in redaktionellen Videostreams) ausspielen, gelten folgende Empfehlungen:

  • Bandbreiten-Sniffer (jedem User das Werbemittel für seine Bandbreite)
  • Polite Download (Download startet nach vollständigem Laden der Seite)
  • Max. 15 Sekunden, kein Loop, max. 1 Kontakt je Unique Client und Tag
  • Maximal 5 MB
  • Sound ist nur bei Klick auf einen Button oder bei Mouse-over möglich. Bitte sprechen Sie eine Integration von Sound vor der Schaltung mit dem Vermarkter ab, da nicht jede  Website Audio-Ausgaben zulässt.

Technische Anforderungen für InStream-Werbeformate

Spots können vor dem vom User gewählten Video (Pre-Roll), innerhalb (Mid-Roll) oder nach dem Video (Post-Roll) eingeblendet werden.

Die Spot-Länge kann 5 bis 30 Sekunden betragen (das IAB empfiehlt den Einsatz von max. 15-Sekunden-Spots, da diese auf allen Medien geschalten werden können).

Anlieferung:

  • MPEG/MOV/MP4, 16:9, HD – also in höchstmöglicher Qualität und geringster Kompression. Das Encoding auf Web-Qualität wird beim Adserver-Betreiber passend vorgenommen.
  • Verlinkung: Die ganze Fläche des Videos wird verlinkt, dies passiert in einem eigenen  Layer durch das Medium – das Werbevideo muss daher ohne Definition des Links angeliefert werden. Der Ziel-Link muss mit der Video-Datei angeliefert werden.

Redirect-Schaltungen bei InStream-Spots

Auch bei Video-Werbeformen abseits von Standardformaten sind Redirect-Schaltungen möglich. Hierzu wird auf den VAST-Standard des IAB.net zurückgegriffen: www.iab.net/vast. Aktuell kommt der VAST-Standard 3.0 zum Einsatz. Welchen Standard das zu buchende Medium unterstützt, ist vor Kampagnenstart abzuklären.

Instream-Overlay und Companion-Ads

Je nach Vermarkter und Player sind verschiedene zusätzliche Werbeformen beim Abspielen des Videos möglich. Diese Werbeformen sind mit den Anbietern abzusprechen.