Online-Vermarkterkreis begrüßt Digital Services Act der Europäischen Union

Online-Vermarkterkreis begrüßt Digital Services Act der Europäischen Union

EU-Verordnung bringt mehr Sicherheit in den digitalen Raum und nimmt große globale Anbieter für die Verbreitung von Hass, Diskriminierung, Antisemitismus oder Hetze in die Pflicht. Österreichische und europäische Klein- und Mittelunternehmen werden durch den DSA geschützt. Investitionen heimischer Publisher und Vermarkter in die Qualität und Sicherheit der buchbaren Werbeumfelder machen sich bezahlt.

Am 17. Februar 2024 tritt der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union in allen Mitgliedsstaaten verbindlich in Kraft und bringt wesentliche Richtlinien zum Schutz der User mit sich. Besonderes Augenmerk wird in der neuen Verordnung (Verordnung 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022R2065&from=en)) auf die großen, global agierenden Anbieter gelegt, die von mehr als zehn Prozent der 450 Millionen Menschen in der EU genutzt werden. Damit nimmt die Europäische Union verstärkt jene Anbieter, Plattformen und Suchmaschinen ins Visier, die bereits in der Vergangenheit aufgrund ihrer fragwürdigen Inhalte für Diskussionen gesorgt haben.

„Die jüngsten Eskalationen im Kurznachrichtendienst X von Elon Musk, wo Antisemitismus und Fake News nahezu uneingeschränkt verbreitet und zeitgleich Werbetreibende beschimpft werden, die sich von der Plattform distanzieren, zeigen deutlich, wie sehr es klare Regeln für den europäischen Digitalmarkt braucht“, erklärt Eugen Schmidt (AboutMedia), Leiter des Online-Vermarkterkreises.

Während österreichische und europäische Publisher-Portale sich konsequent journalistischen Standards verpflichten und Werbetreibenden damit ein sicheres und vertrauenswürdiges Umfeld bieten und auch ihre Foren mit hohem personellen und finanziellen Ressourcenaufwand überwachen, sind nun auch die großen Plattformen und Anbieter verpflichtet, aktiv gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Sie werden durch die EU-Verordnung verpflichtet, effektive Mechanismen zur Meldung und Entfernung juristisch bedenklicher und gefährlicher Inhalte einzuführen. Die Meldung kritischer Inhalte durch User muss einfacher und die Löschung nachvollziehbarer werden. Ebenso müssen die Anbieter transparent über ihre Algorithmen und Moderationsverfahren informieren.

Transparenz für User

Große Social-Media-Plattformen, Suchmaschinen und Marktplätze – sie werden im DSA als Very Large Online Plattforms (VLOP) subsumiert – sind künftig verpflichtet, mehr Transparenz über die Ausspielung von Produkten und Inhalten zu schaffen. Damit erhalten die User eine bessere Urteilsgrundlage über die ausgespielten Inhalte, die eine kritische Auseinandersetzung ermöglicht. Durch die Verordnung wird es untersagt, kritische personenbezogene Daten für die Ausspielung von Werbung heranzuziehen. Neben unabhängigen nationalen Koordinatoren für digitale Dienste und dem Europäischen Gremium für digitale Dienste schafft die Europäische Kommission zusätzliche Kapazitäten zur Beaufsichtigung der globalen Player und sehr großen Anbieter.

„Der Digital Services Act ist ein wesentlicher und wichtiger erster Schritt am Weg zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit. Das klare Vorgehen gegen extremistische Inhalte fördert die Sicherheit in Europa und reduziert das Risiko gezielter Manipulation durch Falschmeldungen“, so Schmidt weiter.

Mehr Gerechtigkeit

Positiv bewertet der Online-Vermarkterkreis, dass Anbieter ihre eigenen Dienste nicht mehr bevorzugt behandeln dürfen. Dadurch werden User in der freien Auswahl von Diensten, Inhalten und Angeboten gestärkt. Sehr große Anbieter, Plattformen und Suchmaschinen müssen einmal jährlich eine Analyse ihrer systemischen Risiken hinsichtlich unter anderem der Verbreitung rechtswidriger Inhalte durchführen lassen, die einem externen Audit unterzogen werden muss.

„Die seit vielen Jahren propagierte Selbstdarstellung der globalen Anbieter, nur eine technische Plattform ohne Verantwortung für die Inhalte zu sein, hat nun ein Ende. Wer Inhalte oder Produkte einer breiten Öffentlichkeit zugänglich macht, kann sich nicht mehr mit fadenscheinigen Argumenten aus der Verantwortlichkeit ziehen. Das bringt mehr Gerechtigkeit für seriöse europäische und österreichische Medienanbieter, die enormen Aufwand in ihre Inhalte und Brand Safety investieren“, ist Schmidt überzeugt.

Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro und unter 50 Mitarbeitern sind von zahlreichen Regeln des Digital Services Acts ausgenommen, der damit auch versucht, die administrative und finanzielle Belastung für kleinere und mittlere Unternehmen gering zu halten. Der Online-Vermarkterkreis empfiehlt österreichischen Publishern und Vermarktern eine rechtzeitige Überprüfung ihrer Angebote vor Inkrafttreten der Verordnung. Beispielsweise wird noch zu klären sein, wie mit Google Ads umzugehen ist, die auf nationalen Websites ausgespielt werden.

„Der Online-Vermarkterkreis wird den Dialog mit dem österreichischen Gesetzgeber suchen, um seine Praxiserfahrung einzubringen und mögliche Fragestellungen für den heimischen Digitalmarkt zu beantworten“, sagt Schmidt abschließend.

Mehr Sicherheit für Werbetreibende in Österreich

Bereits im nächsten Jahr startet die Digital Ad Trust Initiative in Österreich nach internationalem Vorbild. Die gemeinsame Initiative von Online-Vermarkterkreis, Forum Mediaplanung und Marketing Club Österreich in Zusammenarbeit mit Momentum Wien hebt die Stärke heimischer Publisher-Portale und Vermarkter durch die neue Zertifizierung hervor, mit der die Qualität der Digitalangebote hinsichtlich Ad Fraud, Visibility, Brand Safety und User Experience unabhängig bestätigt wird. Weitere Informationen auf https://digitaladtrust.at