ZIELSETZUNG
Der Code of Conduct (CoC) Programmatic Advertising enthält Regelungen für Werbetreibender, Agentur, DSP, SSP, Vermarkter/Publisher, DMP, Datenanbieter und Verifizierungsanbieter.
Die Unterzeichner verpflichten sich, mindestens die definierten Kriterien und Bedingungen einzuhalten und ihre Vertragspartner ebenfalls dazu anzuhalten. Das Ziel ist, durch Ergreifen geeigneter Maßnahmen die Qualität im Programmatic Advertising dauerhaft zu stärken sowie eine hohe Transparenz bei der Nutzung von Programmatic Advertising für alle Teilnehmer zu erreichen. Oberstes Ziel ist die Definition und Festlegung eines qualitativen Grundverständnisses und die Verpflichtung zur Durchführung der notwendigen Maßnahmen aller beteiligten Player zur Einhaltung der Richtlinien, um eine nachhaltige Professionalisierung von Programmatic Advertising für alle Beteiligten in Deutschland zu sichern.
ANWENDUNGSBEREICH
Die Unterzeichner müssen die aufgestellten Anforderungen des Code of Conducts für den jeweiligen Marktbereich (Werbetreibender, Agentur, DSP, SSP, Vermarkter/Publisher, DMP, Datenanbieter und Verifizierungsanbieter) erfüllen, den sie als Unternehmen abdecken. Sollte ein Unternehmen mehrere Marktbereiche abdecken (z.B. als Full-Stack-Anbieter), dann muss es auch alle für diesen Marktbereich aufgeführten Anforderungen erfüllen. Die Zuordnung der Anforderungserfüllung geht auf das Unternehmen zurück, sofern es die Kontrolle über die jeweils verwendete Technologie (DSP und/oder SSP) ausüben kann.
Die Teilnahme und Unterzeichnung des Code of Conduct ist jedem am Markt teilnehmenden Unternehmen möglich und an keine weitere Voraussetzung (z.B.iab austria Mitgliedschaft) gebunden.
DER CODE OF CONDUCT PROGRAMMATIC ADVERTISING IM D-A-CH RAUM
Im D-A-CH Raum gelten für alle drei Länder (Deutschland, Österreich, Schweiz) die gleichen definierten inhaltlichen Anforderungen des Code of Conducts für die jeweiligen Marktbereiche (Werbetreibender, Agentur, DSP, SSP, Vermarkter/Publisher, DMP, Datenanbieter und Verifizierungsanbieter) sowie die entsprechend länderspezifischen aber inhaltlich gleichen Teilnahmebedingungen. Das entsprechende Selbstverpflichtungssiegel (Unterzeichner-Logo) und die Beschwerdestelle und -ausschuss werden von den nationalen IABs bzw. in Deutschland vom BVDW (Bundesverband Digitale Wirtschaft e. V.) betrieben. Unterwirft sich ein Unternehmen in einem der drei Länder des D-A-CH Raums dem Code of Conduct Programmatic Advertising, kann mit dem Addendum der Geltungsbereich auf die übrigen zwei Länder ausgeweitet werden. Es fallen dadurch keine zusätzlichen Kosten an.
KOSTEN
Für Mitglieder des iab austria, des IAB Switzerland und des BVDW ist die Teilnahme am CoC Programmatic Advertising gratis. Auch die Beteiligung in einem anderen Land des D-A-CH Raumesfallen für die Beteiligung über das Addendum keine Kosten an. Nicht-Mitglieder können sich gegen einen Unkostenbeitrag von 499,- Euro beteiligen.
DIE UNTERLAGEN FÜR DIE BETEILIGUNG AM CODE OF CONDUCT PROGRAMMATIC ADVERTISING
UNTERZEICHNER
ÖSTERREICH

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