GUIDELINE VIEWABLE AD IMPRESSIONS

Guideline zur Messung der Sichtbarkeit von Online-Werbung von IAB Austria im Juni 2014

Im Dienste der Qualitätssicherung am Markt zählt die Überprüfung, Entwicklung und Etablierung von Richtlinien und Standards für die Werbung im Internet statutengemäß zu einem der vorrangigen Ziele des IAB Austria- Verein zur Förderung der Online-Werbung, der Österreichsektion des Interactive Advertising Bureaus. Standards, Whitepapers und Workflows werden im Rahmen von ExpertInnengruppen konsensual erarbeitet.

Die vorliegende Guideline zur Sichtbarkeit von Online-Werbung wurde im Frühjahr von einer technischen Kommission aus den Reihen der IAB Austria Mitglieder erstellt und Anfang Juni 2014 veröffentlicht.

Sie definiert Mindestanforderungen für Messung, Reporting und Umgang mit Sonderformaten im Rahmen von Sichtbarkeitsmessung von Online-Werbung. Sie enthält keine Empfehlungen für kaufmännisches Verhalten im Kontext von Sichtbarkeitsmessungen.

Dieses Dokument basiert auf der US Vorlage. In einigen Punkten ist sie leicht abgeändert und gekürzt. Die österreichische Guideline enthält Aspekte wie beispielsweise die Definition und Anforderung an die Messung von sichtbaren Ad Slots (also des Werbemittelrahmens), die im US Dokument nicht vorkommt ebenso wenig wie die Auflistung der beeinflussenden Kriterien der Sichtbarkeit von Werbemitteln.

Download Guideline zur Messung der Sichtbarkeit von Online-Werbung:

IAB USA: State of Viewability Transaction 2015

Das amerikanische Media Rating Council (MRC) konstatierte im Dezember 2014, dass  100% Messbarkeit aufgrund technischer Limitierungen derzeit illusorisch ist. Der IAB US proklamierte daher das Jahr 2015 als Year of Transition auf dem Weg zu 100% Sichtbarkeit (als Standard für eine gesehenes Werbemittel gilt 50:1 -> 50% der Fläche eines Werbemittels muss für mind. 1. Sekunde im sichtbaren Browserausschnitt sein) wobei sieben Prinzipien befolgt werden sollen

  1. Die Abrechnung soll nach wie vor auf gelieferten Ad Impressions basieren. Die Ad Impressions sollen in zwei Kategorien ausgewiesen werden
    • messbare Ad Impressions
    • nicht messbare Ad Impressions
  2. Vom ausgelieferten Inventar kann erwartet werden, dass mindestens 70% den Sichtbarkeitsschwellenwert erreichen
  3. Sollten nicht 70% der messbaren Ad Impressions den Schwellenwert von 50:1 erreichen, dann sind Kompensationschaltungen anzubieten
  4. Alle Kompensationen sind in zusätzlichen Schaltungen abzudienen und können nicht bar abgelöst werden
  5. Große Formate (242.400 pixel und mehr) gelten ab dem Schwellenwert 30:1 als sichtbar
  6. Alle Transaktionen sollen nur mit MRC akkreditierten Dienstleistern erfolgen
  7. Werbetreibende und Vermarkter sollen sich im Vorfeld auf einen Mess-Dienstleister einigen

IAB Europe: Whitepaper zu Viewable Impressions in Europa 2015

IAB Europe veröffentlichte im Februar 2015 ein White Paper, das folgende Inhalte bietet

  • einen europaweiten Überblick über den Status zu sichtbaren Ad Impressions
  • die Stellung von Sichtbarkeitsmessung im Kontext des weiteren Kennzahlen Portfolios
  • Standpunkte unterschiedlicher Stakeholder im digitalen Werbe Ecosystem
  • Schlüssenfedinitionen und -begriffe
  • eine Austellung technischer und kommerzieller Gesichtspunkte für den Geschäftsverkehr
  • weitere Aspekte zu Qualität