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2.2 Dateigröße

HTML5 Werbemittel bestehen wie Webseiten aus mehreren Elementen, die nicht analog zu Flash in einem File zusammengeführt und komprimiert werden können.

Diese sind:

  • HTML‐Files
  • CSS
  • Libraries (Javascript, JQuery, etc.)
  • Bilder
  • Videos

Damit der Aufbau der Medien-Website und des Werbemittels nicht unnötig verzögert wird, ist bei der Kreation zu beachten, dass die einzelnen Elemente des HTML5 Werbemittels sowohl hinsichtlich ihrer Anzahl als auch Dateigröße so klein wie möglich gehalten werden, um die Serverprozesse/Anfragen (Serverrequests) zu minimieren.

Dazu sind Kompilierungsmethoden des Codes und Code-Optimierungen in einer Datei anzuwenden.

Dies ist durch Komprimierung und Optimierungsverfahren als auch durch sparsame Anwendung von Animationen und Einbindung externer Elemente wie Fonts und Bibliotheken umzusetzen, welche auch zu der Dateigröße dazu gerechnet werden. Unterverzeichnis-Strukturen sind zu vermeiden.

Maximales Dateigewicht für HTML5 Werbemittel:

  • 80 KB im komprimierten (per gzip) Zustand (ZIP) – ohne beigestellte Standard Library

Werbemittel, die größer als 80 KB sind, müssen über einen Preloader verfügen, der das Werbemittel nach vollständigem Laden der Seite lädt. Im Preloader ist als Startbild das Fallback Gif zu integrieren. So soll sichergestellt werden, dass die Werbebotschaft schnellst möglich angezeigt wird, auch wenn das Werbemittel selbst länger dauert geladen zu werden.

Der IAB Austria stellt dazu einen Preloader zur Verfügung, der in diesen Fällen zu verwenden ist.

  • Maximales Dateigewicht, das per Polite-Download nachgeladen werden darf, ist: 2,5 MB.
7 Kommentare
  1. Mathias Kolb sagte:
    16. November 2015 um 14:17

    Was spricht eigentlich dagegen, weit verbreitete Animations Bibliotheken, wie CreateJS oder die Greensock Animation Platform, von der Gesamtgröße auszuschließen? Wenn sie über die offiziellen CDNs eingebunden werden, sind sie höchstwahrscheinlich bereits im Browser Cache.

  2. nedt sagte:
    11. November 2015 um 15:26

    Wenn bei Video WebM angedacht ist, wie steht es dann mit WebP? Werden JPEG und WebP Alternativen getrennt gezählt? Immerhin kann für die Browser die es unterstützen die übertragene Datenmengen nochmal reduziert werden.
    Dazu wäre dann auch interessant ob content negotiation unterstützt wird.

  3. Babsi sagte:
    6. November 2015 um 14:16

    hello an alle
    zum preloader: kann der verlinkt werden direkt hier? oder wie kommt man sonst an diesen ran?
    lg
    babsi

  4. Marion Tiefenbacher sagte:
    6. November 2015 um 09:06

    Hallo zusammen,

    auch wir arbeiten mit einem AdServer dessen Grenze bei 70 kb liegt – übersteigt die Größe des Werbemittels diese Grenze sollte das Hosting wie auch bisher beim Kunden bzw. der Agentur liegen.

    Bzgl. der 200 kb stimme ich dir auch zu Sabine – gerade im mobilen Bereich wäre dies zu viel und führt zu langen Ladezeiten.

    LG Marion

  5. Sabine Liehr sagte:
    5. November 2015 um 12:00

    Dear All,

    die höchst zugelassene Dateigröße bei vielen Adservern beträgt 70 KB, sonst fallen extra Streaming Kosten an, daher sollte klar sein, dass die Werbemittelgröße nur dann mehr als 70KB betragen kann, wenn sie vom Werbetreibenden gehostet werden und dass ein Streaminglink zur Verfügung gestellt wird. Wenn das Werbemittel physisch am Adserver liegen soll, dann sollen es nicht mehr als 70 KB sein. Und ob 80KB oder 200 KB wäre bei mehr als 70 schon egal.
    Weiteres sollte darauf hingewiesen werden, dass bei mobiler Auslieferung (mobile Browserseiten oder Apps) eine kleinere Dateigröße von Vorteil ist- erstens wegen Traffic Kosten für Nutzer, zweitens wegen Ladezeiten (abhängig auch noch immer von den Internetverbindungen, die mobil oftmals nicht so toll sind, wenn die Nutzer keinen LTE Tarif nutzen oder sich in schlechteren Verbindungszonen befinden). Gerade mobile Nutzer haben oftmals noch günstige Internettarife (ohne LTE oder Prepaid). 200 KB Formate wären sehr schlecht, können dazu führen, dass sich Seiten extrem langsam laden und verärgern die Nutzer. In Zeiten wo sehr viel mobil auf Werbeträger zugegriffen wird, sollte man das berücksichtigen und nicht rein im Sinne von Kreationsmöglichkeiten entscheiden. Was hilft die tollste Kreation wenn das Werbemittel zu schlechter Nutzerqualität und hohem Datenverbrauch führt?
    LG Sabine

  6. Martin Raffeiner sagte:
    5. November 2015 um 11:13

    Hallo!

    Im letzten Dokument hatten wir uns auf 150kB maximales Dateigewicht für HTML5 Werbemittel geinigt (https://www.iab-austria.at/digitale-wirtschaft/technische-spezifikationen/html-5-guideline-standards/2-2-filegroesse/).

    Warum das nun auf 80kB schrumpfen sollte, ist unverständlich, wo nun auch durch den IAB US 200kB vorgeschlagen werden (http://www.iab.com/guidelines/iab-display-advertising-guidelines/)

    Also bitte um Angleichung an IAB US auf 200 kB!
    LG Martin

    • Max Hampel sagte:
      11. November 2015 um 11:39

      Um genauer zu sein sollte dort stehen:
      – Maximal Größe 70 KB die am Adserver gehostet werden können/dürfen (da bei sehr viele Adserver ein Limit von 70 KB haben)
      – Maximal Größe insgesamt fürs Werbemittel 200 KB. Alles was über die 70 KB geht wird in den meisten Fällen vom Adserving Anbieter zusätzlich in Rechnung gestellt oder alternativ muss das Werbemittel selbst gehostet werden.

      Und wie auch Sabine geschrieben hat, sollte grundsätzlich das Werbemittel so klein wie möglich gehalten werden. Vor allem auf den mobilen Geräten können die 70 KB schon eine qual sein.

Kommentare sind deaktiviert.

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      • 1.1 Warum HTML 5?
      • 1.2 Was wird geregelt?
      • 1.3 Weitere Informationsquellen und Standards
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      • 2.2 Ausrichtung der Werbemittel
      • 2.3 Dateigewicht
      • 2.4 Requests, maximale Dateianzahl
      • 2.5 Clicktag
      • 2.6 Closebutton
      • 2.7 Backupimage, Browserkompatibilität
      • 2.8 Grafikkomprimierung
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      • 2.10 Animation
      • 2.11 Anlieferung
      • 2.12 Vorlaufzeit
      • 3. Weitere Informationsquellen
    • HTML5 Richtlinie Draft November 2015
      • Präambel
      • 1.1 Warum HTML5?
      • 1.2 Was wird geregelt?
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