Online-Vermarkterkreis rät zum Handeln nach Wegfall des Privacy Shields

Online-Vermarkterkreis rät zum Handeln nach Wegfall des Privacy Shields

Publisher und Vermarkter sind gut beraten, sich rechtlich abzusichern.

Nachdem das „Privacy Shield“ durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Juli 2020 gefallen ist, kristallisieren sich nun die rechtlichen Fragestellungen heraus, die Publisher und Vermarkter zeitnah beantworten sollen. Durch den Fall der Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten genossen US-Digitalgiganten wie Facebook, Google oder Amazon eine Sonderstellung, da die Datenübertragung in die USA zugelassen wurde, wo gesetzlich kein vergleichbarer Datenschutz zu jenem in der Europäischen Union verankert ist.

„Der Fall des ‚Privacy Shields‘ war ein richtiger Schritt, um die hohen europäischen Datenschutzstandards zu schützen. Beim transatlantischen Datenaustausch gibt es einige Punkte zu beachten, die möglichst schnell geklärt werden sollten, um auf der sicheren Seite zu sein“, empfiehlt Eugen Schmidt (AboutMedia), Leiter des Online-Vermarkterkreises.

Grundsätzlich geht es um die Feststellung, ob überhaupt ein Datenverkehr mit den USA stattfindet und um die Feststellung des Vertragspartners sowie die Klärung, ob und wie Daten in den Staaten gehosted werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Social-Media-Aktivitäten und allfälligen Plug-ins gewidmet werden. Ebenso muss definiert werden, ob es sich beim empfangenden Unternehmen um einen „elektronischen Diensteanbieter“ gemäß Section 702 Intelligence Surveillance Act (FISA) handelt. Zudem muss die Grundlage des Datentransfers erfasst werden. Dies können beispielsweise Standardvertragsklauseln (SCC), Binding Corporate Rules (BCR), genehmigte Vertragsklauseln oder die ausdrückliche Einwilligung sein. Dementsprechend leiten sich Änderungserfordernisse ab. Beispielsweise sind Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen vorzunehmen oder sogar der Anbieter zu wechseln.

Der Online-Vermarkterkreis empfiehlt, die praktische Checkliste der Wirtschaftskammer Österreich durchzugehen, um rasch für Rechtssicherheit zu sorgen.

„Die Wirtschaftskammer Österreich hat hier ein ausgezeichnetes Tool vorgelegt, das übersichtlich aufzeigt, was zu tun ist“, so Schmidt.