Online-Vermarkterkreis im iab austria begrüßt Schritt der Bundesregierung, die Umstäze der Digitalgiganten in Österreich zu besteuern, anstatt die Werbeabgabe auszuweiten. Digitalsteuer ist wichtige Steuermaßnahme für nationale Wertschöpfung und Österreichische Arbeitsplätze. Datenspeicherung soll ebenfalls an Umsatzgrenzen gebunden werden.
Sehr erfreut von der Einführung der Digitalsteuer durch Bundesminister Hartwig Löger zeigt sich der Online-Vermarkterkreis im iab austria. Besonders positiv wird die Treffsicherheit der ab 2020 gültigen Steuer auf die U.S.-Digitalgiganten durch die definierten Umsatzgrenzen hervorgehoben. Denn die Umsatzgrenzen von 750 Millionen Euro globalem Umsatz und 25 Millionen Euro Online-Werbeumsatz in Österreich wirken sich nicht negativ auf heimische Medien und Vermarkter aus. Im Gegensatz zu einer Ausweitung der Werbeabgabe auf Digitalmedien, die negative Folgen für die Wettbewerbsposition österreichischer Anbieter mit sich gebracht hätte, erfolgt mit der Digitalsteuer ein wichtiger Schritt in Richtung Steuerfairness. Bei einem prognostizierten Online-Werbevolumen von 667 Millionen Euro laut Momentum-Spendingstudie (https://momentum.wien/marktstudien), wovon rund 40 Prozent in klassische Online-Werbung investiert werden, hätte die Ausweitung der Werbeabgabe zudem deutlich weniger Einnahmen für den Fiskus gebracht.
15 Millionen Euro aus den Einnahmen der neuen Steuer werden österreichischen Medien zur Weiterentwicklung ihres digitalen Angebots zugutekommen. Diese Zusatzfinanzierung fördert die journalistische Vielfalt und Qualität nationaler Angebote. Österreichische Medien werden dadurch für die werbetreibende Wirtschaft noch attraktiver.
„Die Digitalsteuer ist eine essenzielle Steuerungsmaßnahme, die weder Konsumenten noch österreichische Medien und Vermarkter belasten wird. Durch die intelligente Steuer wird die österreichische Digitalwirtschaft begünstigt. Sie sichert Arbeitsplätze und Wertschöpfung und leistet ihren Steuerbeitrag in Österreich“, ist Online-Vermarkterkreis-Leiter Eugen Schmidt (AboutMedia) überzeugt.
DATENSPEICHERUNG MUSS EBENFALLS AN UMSATZGRENZEN GEKOPPELT WERDEN
Während die ISPA (Internet Service Providers Austria) in den letzten Tagen teils heftige Kritik an den Vorgaben zur Datenspeicherung übte, urteilt der Online-Vermarkterkreis differenzierter. Die Verpflichtung zur siebenjährigen Speicherung der Nutzer-IP-Daten muss ebenfalls an Umsatzgrenzen gekoppelt werden. Österreichische Medien und Vermarkter wären ansonsten zu einer unverhältnismäßigen Datenspeicherung verpflichtet. Sie würde auch internationale Werbekunden treffen und ihnen die Werbung in österreichischen Medien erschweren. Der Online-Vermarkterkreis hält die Definition eines „Totalüberwachsungsgesetzes“ für überzogen, ortet aber Präzisierungsbedarf. Die Datenspeicherung macht nur Sinn, wenn sie nicht den Interessen der österreichischen Medien- und Digitalwirtschaft widerspricht und keine nachteiligen Auswirkungen auf die User hat. Der gewünschte Steuerungseffekt der Digitalsteuer würde nur beschränkt eintreten, wenn die Verpflichtung zu kostenintensiven Datensilos heimische Vermarkter und Medien treffen würde.
„Der österreichische Datenschutz und die Qualität von Online-Werbung liegen durch die Selbstverpflichtung von Medien und Vermarktern bereits jetzt weit über internationalem Niveau“, schließt Schmidt.