Mitgliedsantrag für Startups

Mitgliedschaft beim IAB (Interactive Advertising Bureau) Austria, Verein zur Förderung der digitalen Wirtschaft, ZVR 437464153 (nachfolgend “iab”)

ARTEN DER MITGLIEDSCHAFT

Die Personen, die im Rahmen der Unternehmensmitgliedschaften entsandt werden, haben jeweils Stimmrecht bei der Generalversammlung, erhalten alle iab relevanten Informationen, können in Arbeitsgruppen mitwirken und an iab Veranstaltungen teilnehmen. Die Anzahl der Personen, die pro Unternehmen entsandt werden können, sowie die zusätzlichen Benefits, richten sich nach der Art der Mitgliedschaft. Zusätzlich zu den unten genannten Begünstigungen erhalten iab Mitglieder Rabatte auf Veranstaltungen und Ausbildungsangebote, die im Laufe des Jahres via Newsletter bekannt gegeben werden.

EINFACHE MITGLIEDSCHAFT FÜR UNTERNEHMEN UNTER 1 MIO EURO UMSATZ PRO JAHR

  • 1 Person pro Unternehmen
  • 2 Freikarten für den iab webAD
  • Mitgliedsbeitrag: 550,- EURO/Jahr (exkl. Ust)
  • max. 3 Jahre Laufzeit

MEHR PERSONEN MITGLIEDSCHAFT FÜR STARTUPS

  • 3 Personen pro Unternehmen
  • 4 Freikarten für den iab webAD
  • Mitgliedsbeitrag: 875,- EURO/Jahr (exkl. Ust)
  • max. 3 Jahre Laufzeit

Der iab Mitgliedsbeitrag wird pro Kalenderjahr zuzüglich 20% Ust. über die IAB (Interactive Advertising Bureau) BetriebsgmbH verrechnet und ist bei Eintritt bzw. danach jeweils zu Jahresbeginn fällig. Die Mitgliedschaft ist gemäß den iab Statuten §6 3 Monate vor Vereinsjahresende (31.12.) kündbar. Bei unterjährigem Eintritt werden ab dem zweiten Quartal je 20% von der Gesamtmitgliedsgebühr rabattiert. Sämtliche Zahlungen sind an die IAB (Interactive Advertising Bureau) BetriebsgmbH zu leisten, die vom iab mit der Vorschreibung und Einhebung der Mitgliedsbeiträge betraut ist. Für Streitigkeiten aus dem hier begründeten Rechtsverhältnis zwischen dem iab und/oder der IAB (Interactive Advertising Bureau) BetriebsgmbH einerseits und dem Mitglied andererseits wird die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien vereinbart.

    ANTRAG AUF IAB MITGLIEDSCHAFT

    SELBSTDEKLARATION NACH §4 (2) DER IAB STATUTEN

    UNTERNEHMENSDATEN

    STÄNDIGE IAB UNTERNEHMENSVERTRETERINNEN (1-3)