Wir laden alle ordentlichen iab Personenmitglieder zur iab Generalversammlung am 25. November 2025 ein. Anmeldungen werden bis 18. November 2025 entgegengenommen.
Eckdaten iab Generalversammlung:
- Datum: 25. November 2025
- Uhrzeit: 09:00 – 11:00
- Start der Generalversammlung: 09:30 (Feststellung der Beschlussfähigkeit)
- Location: ORF-Enterprise GmbH & Co KG, Hugo-Portisch-Gasse 1, 1136 Wien (Atrium; hinter dem Teich-Empfang)
- Anmeldungen bis spätestens 18. November 2025 an administration@iab-austria.at
Ergänzende Infos zur ordentlichen Generalversammlung
Beschlussfassung – 30 Minuten Wartezeit
Die Generalversammlung ist lt. § 9 (3) der Statuten „[…] beschlussfähig, wenn die Hälfte aller ordentlichen Mitglieder, anwesend sind. Sollte zu Beginn der Generalversammlung nicht die notwendige Mitgliederzahl anwesend sein, wird die Generalversammlung um 30 Minuten verschoben. Diese verschobene Generalversammlung ist dann jedenfalls unabhängig von der Zahl der Teilnehmer daran beschlussfähig, kann aber keinen Beschluss über die Auflösung und Fusion des Vereins fassen und ist im Übrigen an die Tagesordnung gebunden.“
Anträge zur Generalversammlung
Solltest du einen wichtigen Punkt in der Generalversammlung diskutieren wollen, ist es dir lt. § 9 (2) der Statuten möglich, diesen schriftlich bis spätestens 18. November 2025 an den Vorstand zu senden: „[…] Anträge zur Generalversammlung sind mindestens fünf Werktage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.“
Die Agenda
- Begrüßung & Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung des Protokolls der letzten ao GV (das Protokoll der letzten ao GV vom 24.09.2025 kannst du im iab Mitgliedsbereich einsehen – Login mit deiner Mailadresse)
- Rückblick auf die aktuelle Vorstandsperiode
- Präsentation vorläufiger Jahresabschluss
- Bericht der Rechnungsprüfer
- Entlastung des aktuellen Vorstands
- Anträge zur Generalversammlung (falls welche eingebracht werden)
- Vorstellung des neuen iab Vorstandsteams für die Periode Dezember 2025 – Dezember 2028 & Verabschiedung ev. scheidender Vorstandsmitglieder
Stimmberechtigung & Stimmdelegation
Stimmberechtigt bei Abstimmungen in der Generalversammlung sowie bei der Vorstandswahl, die im Zeitraum von 13. November – 20. November 2025 stattfinden wird, sind alle bei uns gemeldeten ordentlichen iab Personenmitglieder. Die Kandidatur für eine Vorstandsfunktion ist ebenfalls iab Personenmitgliedern vorbehalten.
Solltest du bei der Generalversammlung am 25. November 2025 verhindert sein, kannst du deine Stimme an ein anderes iab Personenmitglied übertragen. Das Formular dazu findest du hier. Auch dieses bitten wir bis spätestens 18. November 2025 an uns zu übermitteln. Laut § 9 (1) der Statuten kann ein iab Personenmitglied max. 3 fremde Stimmen vertreten.
iab Vorstandswahl 2025
Alle ordentlichen iab Personenmitglieder erhalten am 13. November 2025 eine personalisierte E-Mail mit dem Link zur Online Wahl zugeschickt und können bis inkl. 20. November 2025 um 24:00 ihre Stimme abgeben.
Gewählt werden alle Vorstandsvertreter:innen (ohne Sonderfunktion) aus den 4 Mitgliedergruppen:
- Agenturen: max. 4 Vertreter:innen
- Auftraggeber der Werbung: max. 2 Vertreter:innen
- Medien & Vermarkter: max. 5 Vertreter:innen
- Technische Dienstleister / Forschung & Entwicklung: max. 2 Vertreter:innen
Sowie die Sonderfunktionen:
- Präsidium: max. 1 Person
- Schriftführer:in: max. 1 Person
- Kassier:in: max. 1 Person
- Rechnungsprüfer:innen (NICHT stimmberechtigt im iab Vorstand): max. 2 Personen
Der iab Vorstand besteht aus maximal 13 stimmberechtigten Personen. Die Sonderfunktionen Präsident:in, Kassier:in und Schriftführer:in sind in der maximalen Anzahl an Vorstandsmitgliedern inkludiert. Ausschließlich iab Personenmitglieder können bei der Wahl ihre Stimme abgeben (Studierende sowie Ehrenmitglieder besitzen kein Wahlrecht).
Hier kannst du alle Kandidaturen zur aktuellen iab Vorstandswahl einsehen: