Wir laden alle iab Personenmitglieder zur außerordentlichen Generalversammlung.
Einladung ao GV
- Dienstag, 13. Dezember 2022
- Einlass: 08:30
- Start ao GV: 09:00
- ORF-Enterprise, EURO PLAZA Gebäude 1c EG, Am Europlatz 5, 1120 Wien
Anmeldungen bitte an: administration@iab-austria.at
Die Agenda zur außerordentlichen Generalversammlung wird via Mitglieder Newsletter kommuniziert.
Falls du nicht persönlich an der außerordentlichen Generalversammlung teilnehmen kannst, kannst du deine Stimme an ein eine bevollmächtigte Person aus deinem Unternehmen oder an ein anderes stimmberechtigtes iab Personenmitglied übertragen. Ein Personenmitglied kann maximal 3 fremde Stimmen vertreten.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind lt. § 9 (1) der Statuten die von jedem Unternehmensmitglied genannten Personenmitglieder (einfache Unternehmensmitgliedschaft = max. 1 Personenmitglied, Mehr Personen Unternehmensmitgliedschaft = max. 3 Personenmitglieder). „Ehrenmitglieder und studierende Mitglieder sind teilnahme-, aber nicht stimmberechtigt und es kommt ihnen weder das aktive noch das passive
Wahlrecht zu. Das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht werden durch die dem
Verein namhaft gemachten ständigen Vertreter [Anm. „Personenmitglied“] jedes Mitglieds [Anm. „Unternehmensmitglied“] ausgeübt. Diese können zur Ausübung ihres Stimmrechts, sowie des aktiven Wahlrechts einen anderen eindeutig legitimierten Vertreter bzw. eine Vertreterin des jeweiligen Mitglieds bevollmächtigen. Ebenso kann zur Ausübung des Stimmrechts ein anderes ordentliches Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden.“
Beschlussfassung – 30 Minuten Wartezeit
Die Generalversammlung ist lt. § 9 (3) der Statuten „[…] beschlussfähig, wenn die Hälfte aller ordentlichen Mitglieder, anwesend sind. Sollte zu Beginn der Generalversammlung nicht die notwendige Mitgliederzahl anwesend sein, wird die Generalversammlung um 30 Minuten verschoben. Diese verschobene Generalversammlung ist dann jedenfalls unabhängig von der Zahl der Teilnehmer daran beschlussfähig, kann aber keinen Beschluss über die Auflösung und Fusion des Vereins fassen und ist im Übrigen an die Tagesordnung gebunden.“
Anträge zur außerordentlichen Generalversammlung
Solltest du einen wichtigen Punkt in der außerordentlichen Generalversammlung diskutieren wollen, ist es dir lt. § 9 (2) der Statuten möglich diesen schriftlich bis spätestens 5. Dezember 2022 an den Vorstand zu senden: „[…] Anträge zur Generalversammlung sind mindestens fünf Werktage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.“