Neuer Ratgeber von iab austria und act legal Austria navigiert Entscheidungs¬träger:innen von Digital Markting durch die Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Werbemittel.
Durch den kürzlich in Kraft getretenen AI Act ist die Kommunikationsbranche mit neuen Transparenzpflichten konfrontiert, die in der Praxis Fragen aufwerfen. „Den meisten ist bewusst, dass seit 2. August 2026 KI-generierte Werbemittel gekennzeichnet werden müssen“, sagt Iris Handlsberger, Leiterin der Arbeitsgruppe Artificial Intelligence des iab austria. „Doch wann diese Verpflichtung wirklich schlagend wird und wie gekennzeichnet werden muss, ist vielen unklar. Denn – und das ist die gute Nachricht – nicht alles ist kennzeichnungspflichtig.“
Um allen Digitalmarketing-Expert:innen in Agenturen wie auch in Unternehmen eine praktikable Entscheidungshilfe und Orientierung an die Hand zu geben, hat deshalb die iab AG Artificial Intelligence gemeinsam mit act legal Austria die rechtlichen Rahmenbedingungen analysiert und die wichtigsten Handlungsempfehlungen für die Praxis zusammengefasst.
Handlicher Ratgeber mit klaren Empfehlungen
Der knackige Fünfseiter stellt übersichtlich dar:
- Wann muss sichtbar gekennzeichnet werden?
- Wie muss gekennzeichnet werden?
- Wer ist verantwortlich?
- Welche Rollen und Prozesse gilt es zu klären? (verbunden mit Praxistipps für Verträge)
- Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
„Unser Ziel ist es, ein besseres rechtliches Verständnis anhand eines praxistauglichen Ratgebers zu vermitteln und so ein echtes Service für die Marketingbranche zu bieten“, betont Philipp E. Stephan, Rechtsanwalt bei act legal Austria. „Selbstverständlich ist aber jede Anwendung im Einzelfall zu beurteilen. Im Zweifel sollte daher eine rechtliche Beratung eingeholt werden – nicht zuletzt bei der vertraglichen Gestaltung der Beauftragungskette.“