Aktuelle Sondermedienförderung als wichtiger erster Schritt

Aktuelle Sondermedienförderung als wichtiger erster Schritt

Bis 24. August 2020 können auch kleinere Online-Publisher bei der RTR Austria für die Sondermedienförderung einreichen. Der Fördertopf ist mit drei Millionen Euro dotiert. iab austria spricht von „erstem Schritt, dem weitere folgen müssen“.

Im Rahmen der COVID-19-Maßnahmen hat die österreichische Bundesregierung eine außerordentliche Förderung für Medieninhaber beschlossen, um wirtschaftliche Auswirkungen durch die Krisensituation abzufedern. Diese neue Medienförderung kommt erstmals auch Digitalmedien zugute: Beantragen können sie Medieninhaber von Onlinezeitungen und -zeitschriften, sofern sie 2019 mit der Bereitstellung des Mediums einen Umsatz von mindestens 15.000, höchstens aber 100.000 Euro erzielt haben. Für die Einreichung müssen die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2019 einschließlich einer Auflistung der von natürlichen Personen gewährten Spenden durch Bestätigung eines Wirtschaftstreuhänders belegt werden.

„Die zusätzliche Medienförderung bietet auch kleinen Publishern und Contentanbietern eine gute Möglichkeit, die Auswirkungen der COVID-19-Krise durch staatliche Fördergelder abzuschwächen. Trotz sanfter Wachstumsprognosen für Digitalwerbung, ist es wirtschaftlich sinnvoll, jetzt zu beantragen. Wir sehen diese Förderung als ersten richtigen Schritt, dem weitere für größere Online-Publisher folgen müssen“, führt Markus Fallenböck (Own360), Vorstand und Leiter der Arbeitsgruppe Public Affairs im interactive advertising bureau austria, aus.

Die Auszahlung binnen zwei Monaten stellt sicher, dass die Unterstützung zeitnah und noch während der traditionell umsatzschwächeren Sommermonate ankommt. Das iab austria hat bereits eine umfangreiche Checkliste für Einreicher erstellt. (https://www.leisure.at/de/presse/5029/Sondermedienfoerderung-ist-wichtige-Hilfe-fuer-Digitalmedien-iab-austria-veroeffentlicht-Checkliste-fuer-Medienunternehmen–BILD)

Reichweitenstarke Publisher haben stark in ihr Angebot investiert und brauchen ebenfalls Förderungen

Von der österreichischen Bundesregierung erhofft die größte Interessenvertretung der heimischen Digitalwirtschaft weitere Fördermittel für Publisher, da das aktuelle Umsatzspektrum einen großen Teil der rein digitalen Medienangebote ausschließt. Häufig sind diese in eigenen Gesellschaften innerhalb der Medienunternehmen gegliedert und fallen somit aktuell durch die Förderungsraster. Vor allem Portale oberhalb der aktuell definierten Umsatzgrenze haben sich als Rückgrat der Information erwiesen und konnten ihre Reichweiten massiv steigern, mussten jedoch empfindliche Rückgänge bei den Werbeeinnahmen verzeichnen. Vor allem stark frequentierte Publisherportale haben teils kräftig in die Redaktion investiert, um trotz der sich überschlagenden Nachrichtenlage Orientierung durch geprüfte Fakten zu geben.

Jetzt für die außerordentliche Förderung für Medieninhaber einreichen!

Die Einreichung ist noch bis zum 24. August 2020 über das Webportal eRTR der Rundfunk und Telekom Regulierung (RTR) möglich. Bürgerkarte oder Handy-Signatur sind für den Antrag erforderlich. Nähere Informationen sowie der Link zur Einreichung finden sich hier: https://www.rtr.at/de/ppf/AuerordentlicheFrdermanahmen

Der gesamte Gesetzestext kann auf der Website des Rechtsinformationssystems des Bundes auf https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_82/BGBLA_2020_I_82.html abgerufen werden.